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   OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18   

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OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18 (https://dejure.org/2018,35760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18 (https://dejure.org/2018,35760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 (https://dejure.org/2018,35760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StrRehaG § 10 Abs. 2
    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren wegen rechtstaatswidriger

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Zur weiteren Begründung ihres Wiederaufnahmeantrags verweist die Betroffene u.a. auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 19. Januar 2017 (Az.: 2 Ws (Reh) 15/16) sowie den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2011 (Az.: 2 Ws (Reha) 10/16) sowie auf den vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer herausgegebene Bericht über die "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR" vom März 2012, der auf die wissenschaftlichen Expertisen von den Wissenschaftlern Eddinghaus, Prof. Dr. Laudin, Dr. Sachse, Dr. Sack und Prof. Dr. Wappler verweist, woraus sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der Heimerziehung in der DDR ergeben würden.

    Ausreichend ist es, wenn alternativ neue Tatsachen oder neue Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen eine Rehabilitierung der Betroffenen zu begründen geeignet sind (OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 Ws (Reh) 15/16, juris).

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Sachfremd ist hierbei der Zweck, der - ausgehend vom Begriff der Rechtsstaatswidrigkeit nach § 1 StrRehaG - deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG, Beschluss vom 05. Februar 2018, - 4 Ws 117/17 Reha = -, ZOV 2018, 42 und vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 Reha -, ZOV 2012, 82).

    Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren, die Einweisungsentscheidung als solche, nicht hingegen deren Folgen (KG, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az.: 4 Ws 47/17 REHA und vom 30. September 2011, Az.: 2 Ws 641/10 REHA = ZOV 2012, 82, OLG Rostock, Beschluss vom 27. Oktober 2010, Az.: 1 WsRH 33/10 = OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8).

  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Die jeweils im Einzelfall vorzunehmende Prüfung muss ergeben, dass die konkrete Einweisung sachfremden Zwecken gedient hat (vgl. KG NJ 2007, 424).

    Damit sind die Bedingungen der Unterbringung für die Frage der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme aber grundsätzlich nicht maßgebend (vgl. Seite 4 KG Berlin, NJ 2007, 424).

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Seite 3 hat, ihr sachfremde Erwägungen zugrundelagen oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zum zugrundeliegenden Einweisungsgrund standen (st. Rspr.; vgl. auch BGH NJW 2015, 1702 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungs- und Wiederaufnahmeverfahren:

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Zur weiteren Begründung ihres Wiederaufnahmeantrags verweist die Betroffene u.a. auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 19. Januar 2017 (Az.: 2 Ws (Reh) 15/16) sowie den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2011 (Az.: 2 Ws (Reha) 10/16) sowie auf den vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer herausgegebene Bericht über die "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR" vom März 2012, der auf die wissenschaftlichen Expertisen von den Wissenschaftlern Eddinghaus, Prof. Dr. Laudin, Dr. Sachse, Dr. Sack und Prof. Dr. Wappler verweist, woraus sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der Heimerziehung in der DDR ergeben würden.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Verbleiben Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Rehabilitierungsverfahren, gehen diese regelmäßig zu Lasten der Betroffenen (vgl. BVerfG VIZ 2000, 376; KG VIZ 1994, 258).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99

    Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211).
  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211).
  • KG, 22.05.2017 - 4 Ws 47/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen des Rehabilitierungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren, die Einweisungsentscheidung als solche, nicht hingegen deren Folgen (KG, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az.: 4 Ws 47/17 REHA und vom 30. September 2011, Az.: 2 Ws 641/10 REHA = ZOV 2012, 82, OLG Rostock, Beschluss vom 27. Oktober 2010, Az.: 1 WsRH 33/10 = OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8).
  • KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
    Sachfremd ist hierbei der Zweck, der - ausgehend vom Begriff der Rechtsstaatswidrigkeit nach § 1 StrRehaG - deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG, Beschluss vom 05. Februar 2018, - 4 Ws 117/17 Reha = -, ZOV 2018, 42 und vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 Reha -, ZOV 2012, 82).
  • KG, 13.05.2016 - 4 Ws 129/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rechtsstaatswidrigkeit der Einweisung in

  • KG, 17.01.1994 - 5 Ws 260/93
  • EuGH - 72/82 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Rat / Parlament

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    In Betracht kam auf der Basis des Vortrags des Beschwerdeführers zu der ihm in den Heimen widerfahrenen Behandlung und den Sanktionen auch ein sonstiges grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Heimeinweisung und der angeordneten Unterbringung (OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 22 Ws Reha 16/17 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 4 Ws 47-48/17 REHA - juris) bzw. ihren tatsächlichen Folgen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 - juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17 -, Rn. 10 juris).
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